Nach zwei Vergrämungsversuchen am 13. sowie am 21. April darf der Risikowolf, der aktuell in Stall im Mölltal für Beunruhigung und Schäden sorgt, von den örtlichen Jagdausübungsberechtigten erlegt werden. Diese Information erging vom Land Kärnten an die Gemeinde Stall, die Jäger sowie an die angrenzenden Gemeinden. Dass all diese Schritte, von der Meldung der ersten Sichtung zur Vergrämung bis zur Abschusserlaubnis, in kurzer Zeit gesetzt werden konnten, beweist Jagdreferent Martin Gruber, dass die Wolfsverordnung funktioniert: "Die aktuellen Vorfälle zeigen, wie wichtig es war, mit der Wolfsverordnung ein klares Vorgehen für die Sicherheit der Bevölkerung und zum Schutz der Nutztiere festzulegen."
Vergrämung erfolglos
Risikowolf im Mölltal ist bereits zum Abschuss freigegeben
Der Wolf, den man am 13. und 21. April nach Vergrämungsversuchen nicht verscheuchen konnte, wurde zum Abschuss freigegeben. Die Bevölkerung in Stall wird am 28. April vom Wolfsbeauftragten, Jägerschaft und Landwirtschaftskammer informiert.
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