Bei Nichteinhaltung von Abstandsregeln, bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen oder bei Zusammenkünften von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist mit Anzeigen und saftigen Geldstrafen zu rechnen. Hält sich etwa ein Corona-Infizierter nicht an die Quarantäne, wird wegen Verdachts der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ermittelt. Hier beträgt der Strafrahmen bis zu drei Jahre Haft.