„Seit wann ist der Parkplatz beim Goldeck gebührenpflichtig? Eine Ankündigung in den Medien habe ich nicht mitbekommen“, kritisiert eine Kleine Zeitung-Leserin aus Lieserbrücke. Sie wollte zu einer Wanderung aufbrechen, wunderte sich über den neuen Schranken – und fuhr unverrichteter Dinge wieder heim. Ein weiterer Leser berichtet: „Als ich letztens die Gebühr von fünf Euro zahlen wollte, ging der Parkautomat nicht. Die Schlange wurde länger und die Stimmung immer schlechter.“ Beide können nicht nachvollziehen, warum nur mit Bankomat- oder Kreditkarte gezahlt werden kann. „Ich nehme auf den Berg doch keine Bankomatkarte mit, sondern stecke nur ein bisschen Bargeld ein. Abgesehen davon sehe ich es nicht ein, für eine kleine Wanderung Geld zu zahlen.“

Eine weitere Leserin, Tanja Sommeregger, war am Sonntag auf dem Goldeck wandern und nutzte den Parkplatz bei der Talstation in Baldramsdorf – später fuhr sie mit der Gondel ins Tal. Als sie beim Parkautomat bemerkte, dass nur Kartenzahlung vorgesehen ist, suchte sie das Gespräch mit dem Infopersonal. „Ich wollte bar zahlen – und damit ein Zeichen setzen“, sagt sie. Nach kurzer Diskussion durfte sie schließlich doch bar bezahlen, allerdings ohne Quittung. Stattdessen erhielt sie einen handschriftlichen Zettel. Ihr Eindruck: Barzahlung sei zwar technisch möglich, werde aber offensichtlich nicht gewünscht. „Man hat es mir schwer gemacht“, so Sommeregger weiter.

Im Sommer auch tagsüber gebührenpflichtig

Die Goldeck Bergbahnen klären auf: „Wie in vielen Ski- und Ausflugsgebieten wurde in der vergangenen Wintersaison auch am Goldeck ein Parkraumbewirtschaftungssystem eingeführt.“ Ziel sei es, laufende Betriebskosten zu decken und einer Fremdnutzung des Parkplatzes vorzubeugen. Die Einnahmen würden direkt in die Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur fließen. Im Winterbetrieb – im Zeitraum von 16. November bis 15. April – war das Parken im Zeitraum von 7 bis 24 Uhr gratis, die Nachtpauschale im Zeitraum von 24 bis 7 Uhr kostete 10 Euro. Im Sommerbetrieb (16. April bis 15. November) ist der gesamte Parkplatz auch tagsüber gebührenpflichtig, die Kontrolle erfolge digital und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Bezahldaten werden nach der Zahlung ordnungsgemäß gelöscht. Die Tagespauschale (von 7 bis 24 Uhr) beträgt fünf Euro, die Nachtpauschale (von 24 bis 7 Uhr) 10 Euro.

Kartenzahlung statt Bargeld

Zudem ist für Kurzparkende ein „Kiss and Ski“-Bereich eingerichtet worden – sowohl im Winter als auch im Sommer kann dort bis zu 15 Minuten kostenlos geparkt werden. So funktioniert das Bezahlsystem: Beim Einfahren wird das Nummernschild mittels Kamera erfasst und der Parkvorgang automatisch gestartet. Ein Ticketziehen ist nicht notwendig – das Fahrzeug kann direkt abgestellt werden. Dauert der Aufenthalt länger als die 15 Minuten Gratisparkzeit, gibt man vor dem Verlassen der Parkfläche im Automaten sein Kfz-Kennzeichen ein und bezahlt das fällige Parkentgelt. Bei einem Verstoß ist mit einer Strafe von 80 Euro zuzüglich des regulären Tarifs zu rechnen.

Bezüglich der von Lesern geschilderten Probleme beim Automat heißt es seitens der Bergbahnen: „Vereinzelt werden technische Schwierigkeiten gemeldet, vielfach handelt es sich jedoch um Bedienungsfehler. Die technischen Probleme wurden umgehend mit dem Anbieter behoben. Mittlerweile ist das System stabil.“ Was die Kritik an der ausschließlichen Kartenzahlung betrifft, heißt es vonseiten der Bergbahnen: „Aktuell ist die Bezahlung ausschließlich mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich. Die Bezahlung ist auch bequem online oder über die App EasyPark (wird auch in Spittal verwendet) möglich.“ Selbst bis zu 24 Stunden nach der Ausfahrt könne die Gebühr online beglichen werden. Eine Bargeldfunktion sei derzeit in Prüfung.

Auch die Kurzparkzone ist ersichtlich gekennzeichnet
Auch die Kurzparkzone ist ersichtlich gekennzeichnet © KLZ/Leonie Katholnig

Gebühren werden weitergeführt

Zum Vorwurf mangelnder Information stellt das Unternehmen klar: „Über Pressemeldungen, Newsletter, unsere Website und die Beschilderung vor Ort wurde und wird umfassend über die Parkraumbewirtschaftung informiert.“ Am Parkplatz selbst informieren mehrere Schilder über die Gebührenpflicht und die Kurzparkzone. Auch bei der Ausfahrt weist eine deutlich platzierte Tafel erneut auf die Zahlungspflicht sowie auf die Höhe der Strafgebühr im Falle eines Verstoßes hin. Eine Abschaffung der Gebühren – weder im Sommer noch im Winter – sei nicht vorgesehen.