Telefonisch meldete sich am Montag ein Leser bei der Kleinen Zeitung. Ihm fiel am Wochenende ein Auto auf, das in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof in der Kurzparkzone abgestellt wurde. „Vier Strafzettel klemmen bereits zwischen Windschutzscheibe und Scheibenwischer. Wie kann das sein, dass das dem Besitzer nicht auffällt?“, fragt er und überlegt, ob dieser mit dem Zug verreist sei und sein Auto in der Zwischenzeit in der Bahnhofstraße geparkt haben könnte.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Auto der Marke Ford Ranger mit deutschem Kennzeichen. Auch der Stadtgemeinde ist der ungünstig gewählte Standort des geparkten Autos bekannt. Man hat bereits versucht, über die Polizei den Lenker auszuforschen. „Allerdings ist es der Polizei lediglich möglich, österreichische Lenker auszuforschen, da es sich bei der Angelegenheit um ein Organstrafmandat handelt und nicht um eine gerichtlich strafbare Handlung“, teilt Christian Egger, Pressesprecher der Stadtgemeinde Spittal, auf Anfrage mit.

„Müssen abwarten“

Es sei nicht ungewöhnlich, dass Fahrzeuge für mehrere Tage in der Kurzparkzone abgestellt werden. Für den Parkplatz in der Kurzparkzone muss der Deutsche mittlerweile tief in die Tasche greifen. Vier Strafzettel zu jeweils 20 Euro hat er nämlich schon bekommen. Viel tun kann die Stadtgemeinde gegen das Auto nicht. „In diesem Fall muss nun abgewartet werden, bis der Fahrzeughalter das Fahrzeug abholt“, sagt Egger. Sollte dies nicht geschehen, werde die Stadtgemeinde weitere Schritte einleiten. „Nach einer angemessenen Frist könnte eine Abschleppung des Fahrzeugs in Erwägung gezogen werden“, informiert Egger.

Dazu ist es allerdings nie gekommen: Bei einem Lokalaugenschein Dienstagfrüh stellte sich heraus, dass der Besitzer sein Auto abgeholt hat.