Es klingt nach einem findigen Trick: Autofahrer, die ihren Wagen den halben oder ganzen Tag in der Klagenfurter Innenstadt abstellen, nehmen einmalig 25 Euro Strafe in Kauf, um sich das noch teurere Parken in den Tiefgaragen der Stadt zu sparen. In der Lindwurmgarage etwa beträgt der Tageshöchsttarif 46,80 Euro, am Benediktinermarkt 35 Euro.

Wie gesagt, es wäre ein findiger Trick. Tatsächlich erreicht man damit jedoch das genaue Gegenteil. Diese Erfahrung musste ein Leser der Kleinen Zeitung kürzlich machen. Nachdem er den Strafzettel auf seiner Windschutzscheibe entdeckt hatte, ließ er sein Auto stehen – in dem Glauben, damit quasi ein „Tagesticket“ gelöst zu haben. Stattdessen drückten ihm die Klagenfurter Parksheriffs einen zweiten Erlagschein hinter den Scheibenwischer: Macht also gesamt 50 Euro.

ÖAMTC warnt

Alles rechtmäßig, sagt die Stadt: Die maximal zulässige Parkdauer in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone beträgt drei Stunden. „Aus abgabenrechtlicher Sicht beginnt alle drei Stunden ein neuer Abgabenzeitraum“, erklärt die Stadt. Wer also länger parkt, begeht alle drei Stunden ein neues Delikt. Die Vorgehensweise stütze sich auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) – auch wenn diese auf das Wiener Parkometergesetz zurückgeht. Dessen Ziel ist laut VwGH nicht in erster Linie Geld einzubringen, sondern den knapper werdenden Parkraum fair zu verteilen. Eine Zusammenfassung mehrerer Verstöße zu einem Dauerdelikt sei ausgeschlossen, weil in jedem Zeitraum andere Personen um Parkplätze konkurrieren – und von potenziellen „Langzeitparkern“ geschädigt werden.

ÖAMTC-Jurist Patrick Boschitz
ÖAMTC-Jurist Patrick Boschitz © KK/ÖAMTC

Klagenfurter Parkregelung ist nachvollziehbar

Für den ÖAMTC-Juristen Patrick Boschitz ist die Klagenfurter Regelung nachvollziehbar: „Auch wenn es dazu in Kärnten noch keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts gibt, ist die Argumentation der Stadt aus rechtlicher Sicht schlüssig. Es ist daher keine gute Idee, das Auto nach einer Parkstrafe einfach stehenzulassen“, warnt er.

Ein Blick über die Stadtgrenzen zeigt: Auch in Villach wird bei Überschreitung der Drei-Stunden-Frist erneut gestraft. Kulant zeigt man sich hingegen in der drittgrößten Stadt Kärntens: In Wolfsberg wird laut Pressestelle der Gemeinde „pro Tag nur ein Strafzettel pro Standort“ ausgestellt: „Wenn man in der Kurzparkzone falsch parkt und den ganzen Tag am selben Ort bleibt, bekommt man nur einen Strafzettel. Wechselt man den Standort innerhalb der Kurzparkzone und parkt woanders erneut falsch, bekommt man einen weiteren Strafzettel, auch wenn der erste noch sichtbar ist.“

„Würde sich nicht auszahlen“

Die Pressestelle gibt zu bedenken, dass sich – anders als in der Landeshauptstadt – „das Inkaufnehmen eines Strafzettels zum Zwecke des ganztägigen Parkens in Wolfsberg aufgrund der geringen Parkgebühr überhaupt nicht auszahlen würde. In unserer Kurzparkzone darf man ja maximal zwei Stunden parken, wobei die erste Stunde immer gratis ist. Dann muss man das Auto umstellen. Will man also von 8 bis 18 Uhr in der Kurzparkzone parken, kommt man auf gerade einmal 5 Euro für einen ganzen Tag.“