Die Vorgabe ist das Grundsatzgesetz des Bundes, das bereits im Sommer des Vorjahres in Kraft trat.  Darauf basierend mussten die Bundesländer nun Ausführungsgesetze schaffen. In Kärnten wurde das Sozialhilfegesetz komplett neu aufgesetzt - auch zwecks leichterer Verständlichkeit. Die Begutachtung dafür endet am 24. Juli, Abänderungen sind also noch möglich.