Das Land Kärnten verbessert sein Angebot für Pflegebedürftige bzw. für pflegende Angehörige. Es geht um die Kurzzeitpflege, also die Möglichkeit, beispielsweise nach einer Operation nach dem Spitalsaufenthalt für maximal 28 Tage vorübergehend in ein Pflegeheim zu kommen. So soll eine vorübergehende erhöhte Pflegebedürftigkeit überbrückt werden. 80 Prozent der Pension und aliquot das Pflegegeld sind dafür zu berappen.