Dass Angeklagte vor Gericht lügen dürfen, ist Teil der Rechtsordnung. Jenem Mann, der laut Geständnis 1,76 Millionen Euro aus der Klagenfurter Stadtkassa entnommen hat, sagte gestern der Staatsanwalt im Schlussplädoyer nochmals die Lüge nach. Dass er das Geld einfach so verbraucht habe, entlarvte sich als Schutzbehauptung. Zum Teil arrogant vorgetragen.
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