Die Auseinandersetzung zwischen den Stadtwerken Klagenfurt und ihrem früheren Wirtschaftsprüfer Ulrich Kraßnig spitzt sich weiter zu. „Wir prüfen rechtliche Schritte gegen den Abschlussprüfer“, hatte das stadteigene Unternehmen bereits vor Wochen angekündigt – nun wurden diese Schritte gesetzt.
Auslöser ist ein Bericht an Bürgermeister und Eigentümervertreter Christian Scheider (FSP) im Zuge der Prüfung des Konzernabschlusses. Darin thematisierte Kraßnig auch die wochenlange Verunreinigung des Klagenfurter Trinkwassers im Herbst 2024. Diese sei „teilweise auf defekte oder veraltete Rückflussventile zurückzuführen“, hielt er fest. Aus Sicht der Unternehmensführung wurde damit eine rote Linie überschritten. Sie wirft Kraßnig vor, seine Verschwiegenheitspflicht verletzt zu haben. Inzwischen liegt eine Sachverhaltsdarstellung bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) sowie bei der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB). „Alles Weitere liegt bei der Kammer und bei der APAB“, heißt es von der Pressestelle der Stadtwerke.
Kraßnig: „Nicht richtig dargestellt“
Kraßnig widerspricht. Der Sachverhalt sei von den Stadtwerken „nicht richtig dargestellt“ worden. „Ich bin überzeugt, dass kein Verstoß vorliegt.“ Er habe bereits ein Schreiben von der Kammer erhalten und darauf reagiert. Von der APAB sei bisher nichts eingelangt. Näher möchte er sich nicht äußern.
Nach Angaben der Kärntner KSW-Präsidentin Ingrid Gritschacher handelt es sich um ein offenes Verfahren, das von der Interessenvertretung in Wien geführt wird. Das Berufsrecht sei „sehr strikt“. Grundsätzlich gilt eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht als Vergehen nach dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz. Geht eine Anzeige ein, prüft zunächst ein Kammeranwalt den Fall. In weiterer Folge entscheidet ein Disziplinarrat über das weitere Vorgehen und mögliche Sanktionen. Diese reichen von einer Verwarnung über Geldbußen bis hin zu einer befristeten Untersagung der selbstständigen Berufsausübung.
Der Fokus der APAB liegt auf der Qualität von Abschlussprüfungen. Auch sie kann, so Vorstandsmitglied Peter Hofbauer, bei festgestellten Verstößen Sanktionen verhängen – im Extremfall bis zu einem dreijährigen Verbot, Abschlussprüfungen durchzuführen. Ob Hinweise zu Kraßnig eingelangt sind, könne aus Gründen der Vertraulichkeit jedoch nicht mitgeteilt werden.