Am 28. Juni 2010 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung zu einem Menschenrecht. In Österreich wurde die Wasserversorgung der Menschen 2019 in der Bundesverfassung festgeschrieben. Bis das Wasser – für uns alle ganz selbstverständlich – aber aus der Leitung kommt, bedarf es einer umfangreichen Infrastruktur, funktionierenden Logistik und Mitarbeitern, die 24/7 im Einsatz stehen.