Über Schuld oder Unschuld nach dem tödlichen Bootsunfall im Wörthersee muss das Oberlandesgericht (OLG) Graz entscheiden. Staatsanwalt Christian Pirker und der Erstangeklagte haben bereits nach der Urteilsverkündung am 16. Mai Berufung angekündigt. Pirker war die Strafe für den Erstangeklagten zu gering. Der Bootslenker (45) wurde wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt. Der Ex-Manager eines Medienunternehmens hat sowohl gegen den Schuldspruch von Richter Mathias Polak, als auch gegen die Strafhöhe berufen.