„Das ist ja eine Luftsteuer“, ärgerte sich Gordon Kelz, als er bemerkte, dass man am LKH Villach für die Totenbeschau eines Verstorbenen 107,30 Euro an das Magistrat Villach bezahlen muss – auch wenn die Totenbeschau vom LKH Villach durchgeführt worden war. Da die Behörde hier nichts tue, sei das Einheben der Gebühr nicht gerechtfertigt, meint Kelz.