Leiter der Bildungsabteilung der Arbeiterkammer Kärnten; Präsidialleiter der Bildungsdirektion Kärnten; jüngstes Mitglied der Kärntner Landesregierung - Peter Reichmann (33) hat in seinem jungen Leben schon viel erreicht. Jetzt kommt jedoch die Gleichbehandlungskommission des Bundes zum Schluss, die Bestellung als Präsidialleiter im Juni 2024 sei nicht rechtmäßig gewesen.

Die unterlegene Bewerberin im Auswahlverfahren, Daniela Schachner-Blazizek, hat die Kommission angerufen. „Das Urteil liegt noch nicht in schriftlicher Form vor, ich habe aber vor wenigen Wochen die Vorab-Entscheidung erhalten und wegen Alters- und Frauendiskriminierung Recht bekommen“, sagt Schachner-Blazizek. Die Steirerin ist die Tochter des ehemaligen steirischen Landeshauptmann-Stellvertreters Peter Schachner-Blazizek (SPÖ) und Ehefrau von Klagenfurts Fast-Magistratsdirektor Jürgen Dumpelnik, der die Stadt verklagt.

Barbara Roschitz will in die Bildungsdirektion wechseln
Barbara Roschitz will in die Bildungsdirektion wechseln © Helmuth Weichselbraun

Nicht bindend

Beschlüsse der Gleichbehandlungskommission sind übrigens rechtlich nicht bindend. Es wird lediglich begutachtet, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes vorliegt. Glaubt man Insidern, ist aber jetzt eine andere Frau Favoritin auf die Reichmann-Nachfolge in der Bildungsdirektion. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen, es gibt drei Kandidatinnen und Kandidaten: Einen Externen, einen Beamten der Bildungsdirektion und Barbara Roschitz, Leiterin der Abteilung 13 des Landes, zuständig für Gesellschaft und Integration. Und sie ist Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission Kärntens. Politischer Referent? Peter Reichmann. Roschitz bat auf Anfrage der Kleinen Zeitung um Verständnis, sich zur persönlichen wie beruflichen Zukunft medial nicht äußern zu wollen.

Klinglmair und Hubmann

Dass die Gleichbehandlungsstelle des Bundes eine Bestellung in der Bildungsdirektion Kärnten rügt, ist übrigens kein Einzelfall: Im Jahr 2018 wurde Robert Klinglmair zum Bildungsdirektor gekürt - eine Entscheidung, die die unterlegene Bewerberin, Gerhild Hubmann (Leiterin der Bildungsabteilung des Landes), ebenfalls von der Bundesstelle untersuchen ließ. Damals wurde eine „Verletzung des Frauenförderungsgebots“ und eine „nicht gerechtfertigte Präferenz für den Bewerber“ festgestellt.