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Menschenrecht auf Eigentum

2011 vom Zoll beschlagnahmt: Staat muss Kroaten 100.000 Euro zurückzahlen

Nach 14 Jahren erhält ein Kroate sein Geld zurück, das er unangemeldet über die Grenze bringen wollte. Die Beschlagnahme hätte seine Eigentumsrechte verletzt, urteilt der EGMR.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Kroatien zur Rückzahlung von 100.000 Euro an einen kroatischen Staatsbürger verurteilt.
  • Die Beschlagnahme des Bargelds im Jahr 2011 durch kroatische Zollbeamte wurde als Verletzung des Eigentumsrechts angesehen.
  • Der Kroate hatte versucht, das Geld unangemeldet über die Grenze zu bringen und wurde 2014 schuldig gesprochen.
  • Der EGMR entschied, dass die Sanktionen unverhältnismäßig waren und nicht im Verhältnis zur Schwere der Tat standen.
  • Neben der Entschädigung wurden dem Kroaten 5.749 Euro für Verfahrenskosten zugesprochen.
Europäischer Gerichtshof in Straßburg sah die Eigentumsrechte eines Kroaten verletzt.
© APA / Patrick Seeger
Europäischer Gerichtshof in Straßburg sah die Eigentumsrechte eines Kroaten verletzt.
© APA / Patrick Seeger
Author Marko Petelin
Marko Petelin Redakteur Kärnten-Ressort
Redakteur Kärnten-Ressort
7. März 2025,
16:10 Uhr

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