Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Transparenz. Diese Merkmale zeichnen die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Patientenanwaltschaft, die Pflegeanwaltschaft und die Behindertenanwaltschaft in Kärnten aus. "Um diese Merkmale und die Bedeutung dieser Ombudsstellen noch deutlicher hervorzuheben, haben wir beschlossen, diese aus den jeweiligen Fachabteilungen herauszulösen und der Landesamtsdirektion zuzuordnen", erklärt Landeshauptmann Peter Kaiser. Damit werde dem Wunsch der Anwaltschaften entsprochen.