Ein Rettungseinsatz endete vergangenen November in St. Veit in einer Tragödie: In einer Autowerkstatt in der Gewerbesiedlung war ein Großbrand ausgebrochen, zahlreiche Feuerwehrautos rückten aus. Dabei kam es in der St. Veiter Innenstadt zu dem tragischen Unglück. Ein Einsatzwagen hat mit dem Seitenspiegel einen Fußgänger (72) erfasst und zu Boden gestoßen. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen ist der Mann einige Tage später im Klinikum Klagenfurt verstorben.

Opfer war gehörlos

Laut Zeugen wollte der 72-Jährige, er war gehörlos, auf seinem Fahrrad den Schutzweg überqueren. Das Feuerwehrfahrzeug war mit Folgetonhorn und Blaulicht unterwegs und hat vor der Einfahrt in den Kreisverkehr sein Tempo reduziert. Lenker und Beifahrer haben ausgesagt, dass sie den Mann gesehen haben, aber davon ausgegangen sind, dass er den Wagen hört und stehen bleibt. Dass er Ersteres aufgrund seiner Gehörlosigkeit nicht konnte, wussten die Einsatzkräfte nicht.  

Gegen den Lenker des Autos, ein 35 Jahre alter und erfahrener Feuerwehrmann, wurde seitdem, wie bei solchen Verkehrsunfällen üblich, wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt.

"Kein Reaktionsverschulden"

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt ihre Ermittlungen gegen den Feuerwehrmann eingestellt, wie Behördensprecher Markus Kitz bestätigt. Ein KfZ-Sachverständiger ist zum Schluss gekommen, dass beim Lenker "kein Reaktionsverschulden" vorliegt. Das heißt: Der 35-Jährige hat entsprechend der Situation richtig reagiert, vor allem das Tempo bei der Einfahrt in den Kreisverkehr entsprechend reduziert. Damit wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Gleiches gilt auch für die Ermittlungen zum Großbrand selbst. Diese wurden bereits Ende Februar abgeschlossen. Benzindämpfe in der Autowerkstatt hatten sich entzündet. Wodurch konnte nicht geklärt werden.