Ein überraschendes und möglicherweise folgenreiches Urteil hat eine Richterin am Bezirksgericht (BG) Hermagor getroffen: Sie hat der Klage eines Kärntner (22) Studenten gegen den Weltkonzern Sony recht gegeben und dem Mann 338,28 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Das Urteil ist das erste in Österreich mit einem derartigen Ergebnis, so Michael Linhard, von der Salburg Rechtsanwalt GmbH, die den Oberkärntner vertritt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sony hat jetzt einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob es dagegen beruft. Wenn ja, geht der Rechtsstreit am Landesgericht Klagenfurt weiter.

Virtuelle Pakete, echtes Geld

In dem Streit geht es um FIFA – ein jährlich erscheinendes Fußballspiel, das unter anderem auf der Sony PlayStation gespielt werden kann – und um den Kauf sogenannter Lootboxen in einem bestimmten Spielmodus. Mit diesen virtuellen Paketen, die "echtes" Geld kosten, kauft man Spieler, mit dem Ziel, sein Team stärker zu machen.

Die Lootboxen seien wie die Katze im Sack, so Rechtsanwalt Ulrich Salburg. "Man weiß vor dem Kauf nicht, was drinnen ist." Es könnten Kicker wie Messi enthalten sein, aber auch schlechte Spieler. Weil das reine Glückssache sei, verstoße Sony in Österreich gegen das Glücksspielmonopol. Der Kaufvertrag, den die PlayStation-Spieler mit Sony abschließen, sei ungültig, so Salburg.

Lootbox anschauen

Die Richterin am BG Hermagor ist nicht in allen Klagspunkten, aber in wesentlichen Teilen, dieser Argumentation gefolgt. In Hermagor hat der Prozess deshalb stattgefunden, weil der Kläger in der Gemeinde Weißbriach wohnt und sich die Richterin für zuständig erklärt hat.

Electronic Arts, der Herausgeber der FIFA-Spielserie, bietet mittlerweile die Möglichkeit, sich den Inhalt einer Lootbox vor dem Kauf anzuschauen. Kauft man diese nicht, weil einem der Inhalt nicht gefällt, muss man aber 24 Stunden bis zum Erwerb einer neuen Box warten.

Die Rechtsvertretung von Sony war für eine Stellungnahme bisher nicht erreichbar.