Die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) für Besucher und Mitarbeiter in Spitälern, Kuranstalten bzw. Alten- und Pflegeheimen dürfte demnächst fallen. Eine entsprechende Novelle der Basis-Maßnahmenverordnung, die bis 15. Jänner 2023 befristet ist, wird derzeit im Gesundheitsministerium ausgearbeitet. Der Bund gibt nur die Mindestmaßnahmen vor, Länder können sie jederzeit verschärfen. Aber was gilt neben der FFP2-Maskenpflicht aktuell im Pflegebereich in Kärnten?
Kärnten kann verschärfen
Welche Coronaregeln in Spitälern und Heimen noch aufrecht sind
Noch gilt 3G und Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Bei Besuchen in Spitälern versuchen die Betreiber weiterhin, unkontrollierte Frequenzen zu verhindern. Da müssen Angehörige auch in der Kälte warten.
© Juergen Fuchs