Autofahrerinnen und Autofahrer müssen jetzt beim Überholen von Radfahrern und Scooterfahrern mehr Abstand halten. Im Ortsgebiet ist laut der im Oktober in Kraft getretenen Straßenverkehrsordnung ein nun gesetzlich fixierter Seitenabstand von mindestens 1,50 Metern, außerhalb sogar von mindestens zwei Metern vorgeschrieben. Derzeit wird die neue Bestimmung von den meisten Autofahrern noch ignoriert. Teils aus Unkenntnis. Oft Abstand aber auch deshalb, weil dieser in den engen Straßen gar nicht angewendet werden kann. Ein entgegenkommendes Fahrzeug müsste hier immer anhalten.