Umkleidezeit ist Arbeitszeit. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits im Jahr 2018 entschieden, als diese Frage im Zuge eines Rechtsstreits in einem niederösterreichischen Spital juristisch behandelt wurde.
In Kärntner Kliniken
Fürs Umkleiden gibt es zusätzlichen Lohn oder Freizeit
Kabeg setzt Urteil aus dem Jahr 2018 um: 20 Minuten pro Dienst werden für 7000 Beschäftigte als "Mini-Gleitzeit" angerechnet, Modell soll rückwirkend in Kraft treten. Drei Millionen Euro Mehrkosten und zusätzlicher Personalbedarf.
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