Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die in der Flüchtlingskrise eingeführten Grenzkontrollen in Österreich offenbar nicht rechtmäßig. Österreich dürfte die für die Kontrollen erforderliche ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung nach 2017 nicht mehr nachgewiesen haben, heißt es im Urteil. Daher könne eine Person bei der Einreise aus einem anderen Mitgliedsstaat nicht gezwungen werden, ein Reisedokument vorzulegen. Eine brisante Entscheidung, die jetzt auch Auswirkungen auf einen Kärntner Rechtsstreit haben könnte.