Die Ärztekammer weist die "im Netz kursierenden Anschuldigungen, wonach mögliche Entlassungen oder Kündigungen von impfkritischen Ärztinnen und Ärzten auf Betreiben der Ärztekammer erfolgten", so der Wortlaut der Aussendung, entschieden zurück. Dazu gebe es keine rechtliche Handhabe. Entlassungen oder Kündigungen könnten ausschließlich über den Dienstgeber erfolgen.