Als erstes Bundesland hat Kärnten im Februar 2020 den "Covid-19-Visitendienst" ins Leben gerufen. Er gilt als ärztliche Versorgungsstruktur von an Corona erkrankten Personen parallel zum hausärztlichen Bereitschaftsdienst. Ärztekammer, Gebietskrankenkasse und Arbeitersamariterbund arbeiten zusammen. Am Dienstag hat die Landesregierung beschlossen, diesen Dienst bis März 2022 zu verlängern.