Seit Montag gilt ein österreichweiter Lockdown für Ungeimpfte. Die Regeln sind aus den vorherigen Lockdowns seit Pandemiebeginn bekannt. Diesmal allerdings nur für Personen ohne gültigen 2G-Nachweis und vorerst für zehn Tage. Sie dürfen den Wohnbereich nur noch zu bestimmten Zwecken, wie Arbeit und Ausbildung, zur medizinischen Versorgung, für notwendige Besorgungen oder zur körperlichen Ertüchtigung verlassen. Die Einhaltung wird von den Behörden kontrolliert, so etwa in Kärnten bei Verkehrskontrollen der Polizei, informiert Lisa Sandrieser, Sprecherin der Landespolizeidirektion Kärnten: "Im Rahmen von Verkehrskontrollen wird auch eine Kontrolle des Lockdowns erfolgen."