Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln. Das steuerpflichtige Einkommen darf 26.400 Euro nicht überschreiten. Die Förderung wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt. Einreichschluss der Antragsunterlagen ist der 31. Oktober, erinnert die Arbeiterkammer (AK).