Ob der Arbeitgeber Auskunft über den 3G-Status seiner Dienstnehmer verlangen kann, hängt derzeit von der Branche ab. In Gesundheitsberufen und in der Gastronomie ist ein 3G-Nachweis für Mitarbeiter Pflicht. Polizisten und Polizistinnen haben gegenüber ihrem Arbeitgeber hingegen keine Nachweis- und Auskunftspflicht. "Ein verpflichtender 3G-Nachweis ist nach derzeitiger Rechtslage innerhalb der Polizei nicht vorgesehen", bestätigt Rainer Dionisio, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit in der Landespolizeidirektion Kärnten. "Wie in den meisten Betrieben, kommen auch bei der Polizei die derzeit allgemeingültigen Covid-Regeln des Gesetzgebers zur Anwendung." Das bedeutet: Für Polizeibedienstete, die häufig Covid-Kontrollen durchführen, gibt es im Moment weder eine Masken- noch Testpflicht.