Eine Lehrerin eines Klagenfurter Gymnasiums ist fristlos entlassen worden, weil sie sich geweigert hat, während des Präsenzunterrichts und im Schulgebäude eine Schutzmaske zu tragen. Die gebürtige Steirerin brachte Klage ein. Laut dieser begehrt sie die Feststellung der Unwirksamkeit der Entlassung bzw. die Feststellung, dass das Dienstverhältnis weiter aufrecht ist. Es ist in Kärnten bislang der erste derartige Corona-Entlassungsfall. Österreichweit gibt es dazu überhaupt noch keine Gerichtsentscheidung.