Um die Corona-Testzahlen in Kärnten weiter steigern zu können, dürfen künftig freiwillige Sanitäter an ihrem eigenen Arbeitsplatz als Abstrichnehmer eingesetzt werden. Grundsätzlich ist die Berufsausübung als Rettungssanitäter laut Sanitätergesetz nur in Rettungsorganisationen oder Einrichtungen einer Gebietskörperschaft unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Deshalb ist eine selbständige Abstrichnahme für Sanitäter grundsätzlich nicht möglich.
Corona
Freiwillige Sanitäter dürfen Kollegen und Chefs in Firmen testen
Das Kärntner Rote Kreuz möchte damit einen weiteren Schritt zur Pandemie-Bekämpfung setzen.
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