Um die Corona-Testzahlen in Kärnten weiter steigern zu können, dürfen künftig freiwillige Sanitäter an ihrem eigenen Arbeitsplatz als Abstrichnehmer eingesetzt werden. Grundsätzlich ist die Berufsausübung als Rettungssanitäter laut Sanitätergesetz nur in Rettungsorganisationen oder Einrichtungen einer Gebietskörperschaft unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Deshalb ist eine selbständige Abstrichnahme für Sanitäter grundsätzlich nicht möglich.