"Kann man den Betrag nicht irgendwo anders dazurechnen oder einfach so geringfügige Gebühren gar nicht einheben?", fragt sich ein Klagenfurter, dem vor Kurzem ein Grundsteuerbescheid über 60 Cent ins Haus geflattert ist. Denn immerhin ist der Verwaltungsaufwand weitaus höher als der geforderte Betrag. Die zuständige Behörde - in diesem Fall die Verwaltungsgemeinschaft Klagenfurt-Land - musste nicht nur den Akt bearbeiten, sondern auch einen zweiseitigen Bescheid ausstellen und verschicken.