Vom mutmaßlichen Opfer zum - nicht rechtskräftig - verurteilten Täter. Das ist einem Kärntner (29) am Landesgericht Klagenfurt passiert. Dort wurde der 29-Jährige am Donnerstag von Richter Christian Liebhauser-Karl wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung verurteilt. Zu fünf Monaten bedingter Haft (drei Jahre Bewährungszeit) und einer Geldstrafe von 280 Tagsätzen zu je 10 Euro (insgesamt 2800 Euro).