Zum Thema Verankerung von Slowenisch als zweite Landessprache in der Kärntner Landesverfassung hat Landeshauptmann Peter Kaiser jetzt Klarheit. Donnerstag bekam er vom Verfassungsdienst des Landes das von ihm in der Vorwoche eingeforderte Gutachten. Demnach hat das Land bezüglich Minderheitensprache "keine Regelungskompetenz".  Die bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben, die die Verfassungsaustonomie des Landes begrenzen, müssen gewahrt werden.