
Normalerweise müssen Labors, die Tests für Gesundheitsbehörden durchführen, unter ärztlicher Leitung stehen. In der Zeit der Corona-Pandemie wurde diese Regelung außer Kraft gesetzt. „Diese Chance haben wir beim Schopf gepackt“, sagt Marco Kachler, Studiengangsleiter für Biomedizinische Analytik an der Fachhochschule (FH) Kärnten.
vor 6 Stunden
Falsche Recherche
Biomedizinische Analytiker sind lt. MTD Gesetz eigenverantwortlich tätig und sind nicht auf eine ärztliche Aufsicht angewiesen. In der Covid Zeit hat sich nur der Ärztliche Auftrag geändert, d. h. ein Arzt muss den Patienten nicht mehr zuweisen.
Karl Eder, B.Sc (Biomedizinischer Analytiker)