Wegen Zuführens zur Prostitution sind am Montag am Landesgericht Klagenfurt zwei junge Männer, 19 und 23 Jahre alt, verurteilt worden. Der Jüngere wurde auch noch der Zuhälterei und der fortgesetzten Gewaltausübung schuldig gesprochen. Er fasste eine Geldstrafe und bedingte Haft aus, der Ältere eine unbedingte Haftstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.