"Wir können das nicht verstehen“, sagt die Familie einer schwerkranken Kärntnerin. Die 44-jährige Frau aus dem Bezirk Wolfsberg bekommt kein Pflegegeld. „Sie hat Multiple Sklerose und einen Tumor im Kopf“, berichtet die Schwester der Betroffenen. Doch im April 2018 hat die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) das Pflegegeld für die Frau abgelehnt. In der schriftlichen Begründung, die der Kleinen Zeitung vorliegt, steht: „Ein Pflegebedarf ist gegeben, wenn die Pflege mehr als 65 Stunden monatlich beträgt.“ Nach einer Begutachtung wurde jedoch festgestellt, dass der Pflegebedarf bei der Betroffenen durchschnittlich „nur“ 60 Stunden beträgt. Also fünf Stunden zu wenig für eine Pflegegeld-Unterstützung. Der Zeitaufwand von 60 Stunden reiche nicht für die Gewährung von Pflegegeld, heißt es von der PVA.