Ein 36-jähriger Deutscher ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz von einem Geschworenensenat schuldig gesprochen und zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte während einer Hauptverhandlung in Klagenfurt seinen linken Mittelfinger, auf dem eine Odalrune tätowiert ist, in die Höhe gehalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.