Faschingszeit ist Ausgehzeit. Doch wenn beim Feiern der Jugendschutz missachtet wird, ist „Schluss mit lustig“. Das zeigt das Beispiel eines 29-Jährigen. Er muss laut Bezirkshauptmannschaft Villach 2000 Euro Strafe zahlen, weil er einer 17-Jährigen Wodka-Red Bull gegeben habe. „Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Mischgetränke, die Spirituosen enthalten, nicht konsumieren“, heißt es in der Straferkenntnis.
Villach
2000 Euro Strafe, weil Mädchen Wodka bekam
29-Jähriger erhielt Strafbescheid, weil er einer 17-Jährigen den Konsum eines Mix-Getränkes ermöglicht habe. Er wehrt sich gegen den Vorwurf.
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