Der Badeunfall bei einem Kindergartenausflug in Bleiburg, bei dem ein mittlerweile Vierjähriger ins Becken stürzte, wirft viele Fragen auf. Ist ein Kindergartenausflug ins Bad nötig? Waren genug Betreuer anwesend? Und gibt es ein Gesetz, das die Betreuung von Kindergruppen bei Ausflügen regelt? Der nun Vierjährige ist seit dem Unfall schwerst beeinträchtigt.

Vieles muss die Staatsanwaltschaft klären. Eines stehe fest: Gesetzlich geregelt sind Ausflüge von Kindergruppen in Kärnten nicht – weder im Kindergarten noch bei größeren Kindern, etwa im Hort, sagt Landeskindergarteninspektorin Iris Raunig: „Das obliegt der jeweiligen Leitung.“ Auch einen Schlüssel – also wie viele Betreuer bei wie vielen Kindern anwesend sein müssen – gibt es nur für die jeweilige Betreuungseinrichtung selbst: „Dieser besagt im Kindergarten, dass pro Gruppe eine Kindergärtnerin und eine Kleinkindbetreuerin als Helferin anwesend sein müssen.“

Die Betreuung bei Ausflügen gesetzlich zu regeln, hält Raunig für schwierig: „Es gibt große Unterschiede: Gehe ich mit den Kindern in den Wald oder zum Eislaufen, wo die Kinder vielleicht Hilfe brauchen? Das kann man nicht vereinheitlichen.“ Zudem sei jede Kindergruppe anders, daher erachtet sie es als sinnvoll, dass die Pädagogen selbst einschätzen, was man mit den Kindern macht und was nicht. In vielen Kindergärten sei es üblich, dass Eltern als zusätzliche Begleitpersonen bei Ausflügen mitgenommen werden: „Das ist erlaubt und viele Eltern machen das auch gerne.“ Badeausflüge könne man daher in Kindergärten gesetzlich nicht verbieten, sagt Raunig.

Man wolle mehr Bewusstseinsbildung in den Kindergärten betreiben: „Wir werden Schwimmsicherheitskurse anbieten, bei denen die Kinder mehr Selbstkompetenz erlangen und erfahren, was sie am Wasser beachten müssen, was sie dürfen und was nicht.“

Auch Landeshauptmann und Bildungsreferent Peter Kaiser hält nichts davon, Ausflüge gesetzlich zu regeln oder zu verbieten: „Wir müssen den Ausgang im gegenständlichen Fall abwarten. Sollten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben, dass man daraus irgendwelche Lehren ziehen kann, werden wir natürlich darauf reagieren.“ Er könnte sich vorstellen, in der Ausbildung der Pädagogen solche Themen vermehrt anzusprechen. Er halte es für sinnvoller zu informieren, als gleich Verbote auszusprechen.