Enormer Rückschlag für die Firma Fundermax in St. Veit: Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Kärnten hat den Bescheid des Landes aufgehoben, mit dem der Firma erlaubt worden ist, deutlich mehr Abfälle – auch gefährliche – zu verbrennen. Das LVwG-Erkenntnis vom 5. Juli hat weitreichende Folgen: Der Bescheid des Landes (erstellt im Juni 2016 von der Abteilung 7, Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität) wurde vom LVwG nicht ans Land zurückverwiesen, sondern zur Gänze aufgehoben.