Es begann als ganz normaler Abend in einem Lokal in der Klagenfurter Innenstadt und endete für eine 17-Jährige in einem Martyrium, das sie bis heute nicht vergessen konnte. Sie lernte dort zwei Männer kennen, den 21-jährigen Kärntner Türsteher des Lokals sowie einen 22-jährigen Russen, der in einem anderen Gastronomiebetrieb in der Stadt als Kellner arbeitet und wegen Suchtgifthandels vorbestraft ist.
Am Mittwoch standen die beiden Männer in Klagenfurt vor Gericht. Sie sollen die 17-Jährige im Juni des Vorjahres vergewaltigt haben. „Wir tauschten unsere Instagram-Profile aus und haben uns geküsst“, erklärte der Erstangeklagte. Irgendwann sei sie mit seinem Freund ins Gespräch gekommen. Vom Lokal seien sie zu dritt in den Park gegangen. Dass dem Opfer am Weg schwindelig wurde, störte die Männer anscheinend nicht. Zu ihrem Alkoholisierungszustand machten beide unterschiedliche Angaben.
Im Park soll es zu den sexuellen Handlungen gekommen sein. Laut Staatsanwältin habe die 17-Jährige noch vergeblich versucht, wegzukrabbeln. Beide Angeklagten verantworteten sich nicht schuldig. Sie beharrten darauf, dass die 17-Jährige den sexuellen Kontakt von sich aus wollte. Doch die Aussagen der beiden, die unabhängig voneinander befragt wurden, unterschieden sich in wichtigen Details immer wieder.
Opfer stand unter Schock
Die Aussagen des Opfers wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgespielt. Im Zeugenstand sagte die beste Freundin der 17-Jährigen aus, dass sie an besagtem Abend nach der Tat zeitversetzt die Angeklagten getroffen habe: „Beide sagten, sie wüssten nicht, wo sich meine Freundin befindet. Beide lachten.“ Sie fand ihre Freundin schließlich auf einem Hügel im Park: „Sie konnte fast nicht atmen. Sie war total fertig und wollte zuerst tatsächlich nicht zur Polizei. Wir sind dann gemeinsam hin.“
Philipp Tschernitz, der Anwalt des Erstangeklagten, wandte ein, dass die Zeugin gegenüber der Polizei angegeben habe, dass ihre Freundin öfter mit Männern mitgehe. Diese entgegnete, dass sie damit keinesfalls geschlechtlichen Handlungen gemeint habe. Tschernitz beantragte die Einvernahme der Polizistin, die die Zeugin befragt hatte. Richter Gernot Kugi gab dem als Vorsitzender des Schöffensenates statt. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.