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Erwachsenenvertreter

„Wir müssen das Geld nicht für die Erben anhäufen“

Interview. Rechtsanwältin Astrid Wutte-Lang und Anwalt Felix Fuchs klären über die Aufgaben von Erwachsenenvertretern auf und geben Einblick in ihre Arbeit. Mit Video.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Ein Erwachsenenvertreter wird eingesetzt, wenn eine volljährige Person nicht entscheidungsfähig ist und ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln kann.
  • Es gibt gewählte und gesetzliche Erwachsenenvertreter sowie gerichtliche Erwachsenenvertretung, wenn keine andere Vertretungsform möglich ist.
  • Die Aufgaben eines Erwachsenenvertreters umfassen die Verwaltung des Geldes der betreuten Person und die Sicherstellung ihres Wohlbefindens.
  • Erwachsenenvertreter müssen Ausgaben über 10.000 Euro gerichtlich genehmigen lassen und jährliche Lebenssituationsberichte für das Pflegschaftsgericht verfassen.
  • Anwälte erklären im Video, was eine Vorsorgevollmacht ist und welche Formen der Erwachsenenvertretung existieren.
Interview mir Rechtsanwältin Astrid Wutte-Lang und Felix Fuchs
© Markus Traussnig
Interview mir Rechtsanwältin Astrid Wutte-Lang und Felix Fuchs
© Markus Traussnig
Author Manuela Kalser
Manuela Kalser Redakteurin, Bundesland Kärnten
Redakteurin, Bundesland Kärnten
18. März 2026,
8:00 Uhr

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