Die Politik und Öffentlichkeit mögen ihre Ansichten haben, der Verfassungsgerichtshof (VfGH) aber habe das Recht als solches als Leitlinie seines Handelns. Und gerade im Minderheitenschutz müsse er „unbeirrt von politischen Auseinandersetzungen“ bleiben, betonte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter am 35. Europäischen Volksgruppenkongress. Und in diesem Fall weiß der Höchstrichter unbestritten, wovon er spricht.