Man soll rechtzeitig drauf schaun, dass man‘s hat, wenn man‘s braucht. Der Spruch gilt auch mit Blick auf die nächsten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen im Frühjahr 2027. Für wiedergewählte wie neue Bürgermeister, Gemeinderäte und Vorstandsmitglieder in den 130 Kärntner Gemeinden (Klagenfurt und Villach haben als Statutarstädte ihre eigenen Vorgaben) ist die Allgemeine Gemeindeordnung (AGO) die gesetzliche Basisliteratur für ihre Arbeit, auch „Gemeindebibel“ genannt. Hier steht, wann nach Wahlen die Sitzungen einzuberufen sind, wie die Angelobungen ablaufen müssen, welche Regeln und Fristen für Anträge, Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen gelten, etc.