Die Teuerungen der letzten Jahre für Strom, Heizung, Warmwasser schlagen sich deutlich in steigenden Betriebskosten und damit Wohnkosten nieder. Betroffen davon sind zunehmend auch alte und verwitwete Menschen, die in einer Eigentumswohnung oder einem Eigenheim leben, und die steigenden Kosten allein kaum noch stemmen können.
Als mit 1. Jänner dieses Jahres das Land die Wohnbeihilfe neu aufstellte, die Zuschüsse erhöhte und den Kreis der Bezugsberechtigten deutlich ausdehnte, war das nicht nur Hoffnung für Alleinerziehende, Pensionisten, Langzeiterkrankte oder Langzeitarbeitslose als Mieter. Neu war, dass auch Personen mit Eigentumswohnungen und Häusern ansuchen konnten. Doch bald zeigte sich: Jene, die weiterhin in ihren Wohnungen oder Häusern wohnen, diese aber vorzeitig bereits an Töchter oder Söhne übergeben haben, waren nicht förderberechtigt.
Rasche Korrektur
Der Fachabteilung des Landes fiel das in der Vollzugspraxis rasch auf, Erste Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig (SPÖ) als zuständige Referentin wurde informiert und eine Gesetzesnovelle eingeleitet. Die Korrektur gilt bereits seit 1. Juni. Konkret bedeutet das jetzt.: Alte Menschen, meist sind es Witwen, Witwer, die fruchtgenussberechtigt sind oder Inhaber eines Wohnrechts, können einen Antrag auf Betriebskostenunterstützung stellen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass sie in der übertragenen Wohnung, im Haus, die Betriebskosten selbst zahlen.
Laut Fachabteilung wurden seit Jahresbeginn 740 Anträge auf Betriebskostenunterstützung gestellt, davon kommen zehn Prozent von Menschen, die in bereits übertragenen Eigentumswohnungen oder Häusern leben.
Die Betriebskostenunterstützung macht maximal 192 Euro aus. Ein Grundbuchauszug und der Nachweis der geleisteten Betriebskosten und Heizkosten des Vorjahres sind beim Förderansuchen vorzulegen.