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Gesetz geändert

In Kärnten darf man bald mit sechs Jahren zur Feuerwehr

Kärnten novelliert das Feuerwehrgesetz. Unter anderem wird das Mindestalter für Jungfeuerwehrleute herabgesetzt. Und: Wer grob fahrlässig handelt, muss künftig den Einsatz selbst bezahlen.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • In Kärnten können Kinder bereits ab sechs Jahren der Feuerwehrjugend beitreten.
  • Das Feuerwehrgesetz wird novelliert, um grob fahrlässiges Verhalten zu sanktionieren.
  • Eine Pauschalregelung für Waldbrände bis 30 Hektar wird eingeführt.
  • Verordnungen des Landesfeuerwehrverbandes werden zukünftig online veröffentlicht.
  • Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Feuerwehreinsatz auslöst, muss die Kosten tragen.
Früh übt sich, wer ein Feuerwehrmann werden und Landesrat Daniel Fellner (rechts) sowie  Kommandant Rudolf Robin (hinten) beeindrucken will
© Büro LR Fellner
Früh übt sich, wer ein Feuerwehrmann werden und Landesrat Daniel Fellner (rechts) sowie Kommandant Rudolf Robin (hinten) beeindrucken will
© Büro LR Fellner
27. Mai 2025,
12:27 Uhr

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