Zwischendurch glich der Prozess am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt einem kleinen Privatduell. Dem Angeklagten wurde von Richter Gerhard Pöllinger-Sorré aufgrund der Art seiner Antworten sogar der Rauswurf aus dem Gerichtssaal in Aussicht gestellt. Das Verfahren konnte nach einer Ermahnung schließlich in aller Ruhe zu Ende geführt werden. Das Urteil lautete 7200 Euro Geldstrafe wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen.

Was ganz genau in einer Aprilnacht des Vorjahres passiert ist, ließ sich nicht zur Gänze rekonstruieren. Laut Gericht sei eine Fahrstrecke von rund 70 Kilometern nicht mit den beruflichen Aufgaben des Angeklagten in Einklang zu bringen. Laut Verteidigung war der Mann auf seiner verhängnisvollen Fahrt maximal 2,6 Kilometer unterwegs. Fest steht, dass ein Polizeibeamter mit zumindest 2,44 Promille Alkohol im Blut hinter dem Steuer eines zivilen Polizeifahrzeugs Platz nahm und einen Unfall verursachte. Verletzt wurde niemand, keine weiteren Personen waren involviert. Am Pkw entstand hoher Sachschaden.

Treffen mit Informanten

Vor Gericht gab der Mann an, dass er am Abend zuvor bei einer Observation und der Suche nach einem Abgängigen im Einsatz gewesen sei. Anschließend sei er mit dem Auto nach Hause gefahren, weil er am nächsten Tag zwei Informanten treffen wollte und dafür wieder mobil sein musste. Das sei so üblich. Zur Benützung des Dienstwagens habe er von seinem Vorgesetzten eine Art Dauererlaubnis gehabt. Es habe für ihn nie ein Zweifel bestanden, dass er das nicht dürfte. Der Unfall selbst sei passiert, als der Angeklagte Zigaretten holen wollte, hieß es vor Gericht.

Abgesehen von der Alkoholisierung, diese wurde in einem Verwaltungsstrafverfahren behandelt, drehte sich der Prozess vor allem darum, ob dem Beamten die Verwendung des Dienstautos erlaubt war oder nicht. „Nein“, war die Leobener Staatsanwältin - um Befangenheit auszuschließen - Sabrina Berger überzeugt. Die Überlassung des Pkw sei an einen bestimmten Zweck gebunden, zudem lasse sich daraus keine generelle Inbetriebnahme ableiten. „Ja“, sagte Anwalt Mario Hopf. Es sei zwar zweifellos keine Dienstfahrt gewesen, eine generelle Genehmigung habe aber vorgelegen.

Disziplinarverfahren droht

Richter Pöllinger-Sorré folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Es habe sich um eine „Betrunkene Einzelfahrten zu nicht dienstlichen Zwecken“ gehandelt. Dafür könne es auch keine Genehmigung geben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte Berufung an. Ob die Polizei ein Disziplinarverfahren einleiten wird, wird erst nach Abschluss des Verfahrens entschieden.