Aufgeflogen ist der Kriminalfall im Herbst 2022, jetzt hat die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt ihre Ermittlungen abgeschlossen. Am 16. Dezember hat sie am Landesgericht Anklage wegen schweren Betrugs gegen drei Männer (58, 42 und 41 Jahre) eingebracht.

Ein Angeklagter war der faktische Geschäftsführer, die beiden anderen Angeklagten die handelsrechtlichen Chefs einer mittlerweile insolventen Firma. „Den drei Männern wird angelastet, nach erkennbarer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens neue Verbindlichkeiten mit anderen Unternehmen eingegangen zu sein und so einen Schaden von 1,2 Millionen Euro verursacht zu haben“, sagt Gernot Kugi, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.

Leistungen blieben aus

Im Zentrum des Betrugsfalles steht eine Vertriebsfirma, die im Bezirk St. Veit ihren Sitz hat. Die nunmehr Angeklagten hatten verschiedene Funktionen in dem mittlerweile pleite gegangenen Unternehmen. Dieses soll im Laufe des Jahres 2021 für Aufträge kassiert, diese aber überhaupt nicht oder nur teilweise erfüllt haben. So bestellten Betriebe aus Tirol und Vorarlberg über die Vertriebsfirma etwa zwei komplette Produktionshallen und leisteten entsprechende Anzahlungen. Die zugesagten Leistungen blieben allerdings aus.

Ähnlich war die Vorgehensweise bei einem Sanitärtechnikbetrieb aus Oberösterreich. Die von diesem georderte und angezahlte Stahlkonstruktion wurde nie gebaut. Eine Montagfirma aus Niederösterreich führte im Auftrag des Kärntner Unternehmens verschiedene Arbeiten aus, die jedoch nicht gezahlt worden sind. Insgesamt gibt es laut Anklage elf Betrugsopfer.

4,14 Millionen Passiva

Die Vertriebsfirma gibt es jetzt nur noch auf dem Papier: Anfang Februar 2023 hat das Unternehmen Konkurs angemeldet, mit 4,142 Millionen Euro Passiva. Die sechstgrößte Pleite im damaligen Jahr in Kärnten. Nachdem es lange Zeit danach ausgesehen hat, dass zu wenig/kein Geld bzw. Vermögen da ist, um die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen, hat der Masseverwalter vergangenen Februar gegenüber dem Landesgericht Verpachtungen und Veräußerungen bekannt gemacht. Das Konkursverfahren läuft also noch.

Der Strafrahmen für die angeklagte Tat beträgt zwischen einem Jahr und zehn Jahren Haft. Für die drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.