Beeinträchtigung des Schilfgürtels, Rodungen oder die Errichtung Seeeinbauten im Landschaftsschutzgebiet - Eingriffe in ein Naturjuwel, wie der Bau des Betonfundaments im Wörthersee in Maria Wörth, sind keine Eintagsfliege.
An der Sattnitz
Erneut Eingriffe in Schutzgebiet an Kärntner Naturjuwel
Einst gab es beim günstig erworbenen Grundstück nur eine Punktwidmung, nun sind Terrasse, Straße, Steg, Rodungen und Uferverbauung gestattet. Motorboote dürfen zufahren, SUP nicht.
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