Der Europäische Gerichtshof traf eine interessante Entscheidung für Reisende. „Bei Pauschalreisen, die durch Coronamaßnahmen beeinträchtigt wurden, haben Urlauber grundsätzlich einen verschuldensunabhängigen Preisminderungsanspruch nach der Pauschalreiserichtlinie“, sagt Anwältin Ute Hammerschall aus Klagenfurt.
Wegen Corona
Urlauber durften Zimmer nicht verlassen, Pools wurden gesperrt
Laut Urteil gibt es im Nachhinein 70 Prozent Preisminderung für eine Pauschalreise, die durch Coronamaßnahmen beeinträchtigt war. Kärntner Anwältin erklärt die Rechtslage.
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