Der Europäische Gerichtshof traf eine interessante Entscheidung für Reisende. „Bei Pauschalreisen, die durch Coronamaßnahmen beeinträchtigt wurden, haben Urlauber grundsätzlich einen verschuldensunabhängigen Preisminderungsanspruch nach der Pauschalreiserichtlinie“, sagt Anwältin Ute Hammerschall aus Klagenfurt.