Ein mehr als drei Jahre langer medizinischer Leidensweg eines 69-jährigen Kärntners hat im Oktober mit einem Urteil des Oberlandesgerichts Graz geendet – allerdings nur vorerst. Der Mann leidet nach einer Knieoperation im Klinikum Klagenfurt unter enormen Beschwerden, kann sich laut eigener Aussage kaum noch bewegen und ohne Hilfe nicht mehr selbst versorgen. Wie das Gericht feststellte, lag aus medizinischer Sicht keine Indikation für die Implantation eine Knieprothese vor. Ursache für die Schmerzen des Pensionisten sei ein Rheumaschub gewesen.
Schmerzengeld überwiesen
Knieprothese grundlos eingesetzt: Kabeg akzeptiert Urteil nicht
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Graz hat die Kabeg eine Revision beim Höchstgericht eingebracht. Das dem Patienten zugesprochene Schmerzengeld wurde in der Zwischenzeit überwiesen.
© Markus Traussnig