Der derzeit in Kiel inhaftierte deutsche Verdächtige im Fall Maddie ist aus Sicherheitsgründen in einen anderen Gefängnistrakt in eine Einzelzelle verlegt worden. Das teilte Schleswig-Holsteins Justizminister Claus Christian Claussen (CDU) am Mittwoch in Kiel im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags mit. Der Mann dürfe auch nur einzeln und in Begleitung von Wachpersonal aus der Zelle. So wolle man verhindern, dass möglicherweise Mitgefangene den Häftling attackieren. Der 43-Jährige ist erst seit kurzem der Haupttatverdächtige in dem Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Maddie McCann. Er sitzt zurzeit in Kiel im Gefängnis eine bereits 2011 vom Amtsgericht Niebüll verhängte Strafe von 21 Monaten wegen Drogenhandels ab.

Der mehrfach vorbestrafte Mann war nach dem vollständigen Absitzen einer Haftstrafe von 14 Monaten in Braunschweig wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Besitzes kinderpornografischer Schriften 2018 für einige Wochen auf freiem Fuß - das ließ sich laut Stahlmann-Liebelt juristisch nicht vermeiden.

Die damals dreijährige Maddie war am 3. Mai 2007 aus einer Apartmentanlage im Ferienort Praia da Luz verschwunden. Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig geht derzeit dem Verdacht nach, dass der 43-jährige Deutsche das Kind entführt und umgebracht hat. Sie ermittelt gegen den Mann wegen Mordverdachts.

Die bisherigen Verteidiger des 43-Jährigen haben unterdessen ihr Mandat nach wenigen Tagen wieder niedergelegt. Eine Begründung für die Rückgabe des Mandats nannten die Juristen nicht. Sie waren nach eigenen Angaben in der vergangenen Woche von dem Beschuldigten mit der Verteidigung beauftragt worden.

Ein Jurist seines neuen Verteidgungsteams kündigte an, "zivil- oder strafrechtlich" gegen Falschverdächtigungen seines Mandanten
vorgehen zu wollen. Auf die Frage, wie es seinem Mandanten gehe, antwortete er dem Privatsender RTL/n-tv: "Wie soll es einem Menschen gehen, der in einer Justizvollzugsanstalt isoliert ist und dem die halbe Weltbevölkerung schlimmste Verbrechen vorwirft?"

Die Haft wegen Drogendelikten endet für den Mordverdächtigen im Frühjahr 2021. Der Beschuldigte hat bereits zwei Drittel dieser Strafe verbüßt und Anträge auf Haftverschonung gestellt. Entschieden ist darüber aber noch nicht. Nach den neuen Erkenntnissen im Fall Maddie wurden auch anderswo Ermittlungen in Vermisstenfällen erneut geprüft. Etwa in Belgien, wo die Staatsanwaltschaft die 2016 eingestellten Untersuchungen zum Mord an einer deutschen Jugendlichen vor fast 25 Jahren wieder aufrollt.